A A A

Wie schreibe ich meine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung muss so präzise wie möglich sein!

Was muss drin stehen in der Patientenverfügung?

„Für den Fall, dass ich infolge einer Krankheit so beeinträchtigt bin, dass ich keinen eigenen Willen mehr äußern kann, will ich auf keinen Fall dahinvegetieren, an Schläuchen hängen und der Apparatemedizin ausgeliefert sein. Ich wünsche dann keine lebensverlängernden Maßnahmen.“ Wenn das in Ihrer Patientenverfügung steht, dann haben Sie – wenn es denn tatsächlich einmal so weit kommen sollte, was wir natürlich alle nicht hoffen – ein Problem. Um es deutlich zu sagen, diese Patientenverfügung können Sie vergessen. Man wird sich nicht daran halten. Ihre Verfügung ist viel zu unkonkret. Aber: Wie schreibe ich meine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung sollte den genauen Wunsch festhalten, welche Maßnahmen die behandelnden Ärzte bei welchem zu erwartenden Krankheitsverlauf für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Patienten treffen bzw. unterlassen sollen. Liegt ein medizinischer Befund bei einer Erkrankung vor, so ist es sinnvoll, auf dieses konkrete Krankheitsbild und dessen Verlauf einzugehen.

Für den Fall, dass kein spezifisches Krankheitsbild bereits beim Abfassen der Patientenverfügung vorliegt, sollte diese dennoch so präzise wie möglich gehalten werden. Das heißt, auch hier sind zwei verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:

Zum einen kann der Wunsch nach einem Behandlungsabbruch in bestimmten Situationen festgehalten werden. Dabei ist zusätzlich die Einsicht festzuhalten, dass dieser Behandlungsabbruch unmittelbar zum Tode führen kann.

Zum anderen kann der Wunsch auf Fortführung einer Behandlung und auf eine medizinische Maximalbetreuung niedergelegt werden.

Eine allgemeine Äußerung wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ ist in der Patientenverfügung viel zu unkonkret. Sie müssen beispielsweise exakt darlegen, dass Sie den Abbruch einer künstlichen Ernährung in einer bestimmten Behandlungssituation wünschen und diese auch konkret benennen.

Daher:

Ergänzen Sie Ihre Patientenverfügung, soweit dies Ihrem Wunsch entspricht, daher unbedingt um folgenden Passus: Auch wenn der Tod nicht unmittelbar bevorsteht (z. B. Komafälle), wünsche ich, sterben zu dürfen und verlange keine künstliche Ernährung (weder über eine Sonde durch den Mund, die Nase oder die Bauchdecke noch über die Vene) und keine Flüssigkeitsgabe (außer zur Beschwerdelinderung). Dann sind Sie auf der sicheren Seite, was die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Gültigkeit von Patientenverfügungen anbetrifft.

grosseltern.de-Empfehlung:

Die praktischen Rechtstipps für die Generation 60+ von Wolfgang Büser gibt es auch als Buch.

Mehr Artikel aus unserer Reihe “Wolfgang Büser rät” finden Sie hier.

Artikel drucken

Artikel teilen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.