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Welche Krankenkasse ist die beste für Kinder?

Krankenversicherung für Kinder

Das Wohl der Kinder steht für alle Eltern (und Großeltern) an oberster Stelle. Besonders im Hinblick auf die Wahl der Krankenversicherung für ein Kind lohnt sich ein Blick über den Tellerrand. Denn lassen der Service und das Leistungsspektrum zu wünschen übrig, kann das verheerende Folgen für die Gesundheit und die finanzielle Situation des Kindes bedeuten. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die optimale Krankenkasse für Ihren Sprössling ausfindig machen können.

Was muss man bei der Wahl der Krankenkasse für Kinder beachten?

Befindet man sich im System der gesetzlichen Krankenkassen, profitiert man von einigen Vorteilen. Das ausschlaggebendste Argument, das jedoch für die gesetzlichen Versicherungen spricht, ist das Recht auf den Kassenwechsel. Bevor Sie sich allerdings in den nächsten Vertrag stürzen, sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen und Ihre Wahl sorgsam überdenken.

Im Wesentlichen können Sie sich an folgenden Punkten orientieren:

1. Zusatzbeitrag
2. Zusatzleistungen
3. Service

Umfassende Informationen können direkt in den Policen der einzelnen Krankenkassen nachgelesen werden. Eine einfachere Möglichkeit ist es, die Webseiten der Versicherungen aufzusuchen. Auf ikkbb.de stoßen Sie beispielsweise auf einen anschaulichen Überblick über die Leistungen, den Service und die zu erwartenden Beiträge.

Zusatzbeitrag

Neben den üblichen Kosten verlangen die Krankenkassen mittlerweile Zusatzbeiträge. Diese sind auf das Jahr 2015 zurückzuführen und müssen von Selbstständigen in voller Höhe übernommen werden. Rentner und Arbeitnehmer erfahren seit 2019 Erleichterungen und müssen nur noch zu 50 Prozent für die Zusatzbeiträge aufkommen.

Die Höhe dieser weiteren Kosten steht in Abhängigkeit zur finanziellen Lage der Versicherung. Möchten Großeltern den Kindern und damit Ihrem Enkelkind unter die Arme greifen, sollten Sie sich demnach für eine gesetzliche Kasse entscheiden, die sich durch geringe Zusatzbeiträge auszeichnet.

Zusatzleistungen

Das Leistungsspektrum der Krankenkassen ist klar definiert. Der Gesetzgeber lässt den Versicherungen nur wenig Spielraum und sorgt dafür, dass die Leistungen einheitlich sind. Nichtsdestotrotz können sich Krankenkassen dafür entscheiden, freiwillige Zusatzleistungen zu offerieren, um die Attraktivität des eigenen Angebots zu erhöhen. Der gesetzliche Schutz kann demnach um Zuschüsse für spezielle Behandlungen oder eine professionelle Zahnreinigung erweitert werden.

Service

Trotz der ausführlichen Policen sind sich Versicherungsnehmer oftmals nicht sicher, mit welchen Leistungen sie rechnen können. Darüber hinaus stellt es für die Mehrheit der Bundesbürger einen wahren Graus dar, sich durch das Kauderwelsch der Versicherungstexte zu kämpfen. Aus diesem Grund kann es sehr hilfreich sein, wenn die Krankenkasse Ihrer Wahl ein Servicetelefon anbietet, das über die regulären Geschäftszeiten hinausgeht. Auch ist es möglich, dass die Kassen den Versicherten helfen, einen Termin beim Facharzt zu ergattern.

Die Krankenkasse wechseln ist deutlich einfacher seit 2021

Im Jahr 2021 wurden vier essenzielle Neuerungen für das Kassenwahlrecht gültig:

  1. Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Die Arbeitgeber werden auf elektronischem Weg über die Mitgliedsbescheinigung informiert.
  2. Bindungsfrist: Die neue Bindungsfrist beträgt 12 Monate.
  3. Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Ein Kassenwechsel ist nun mit Aufnahme einer neuen Beschäftigung möglich.
  4. Kündigung: Die Kündigungspflicht entfällt.

Voraussetzungen für einen Wechsel

Generell besitzt jeder gesetzlich Versicherte das Recht, die Krankenkasse zu wechseln. Voraussetzung ist, dass die Bindungsfrist über 12 Monate bereits verstrichen ist. Ist dies der Fall, kann die Krankenkasse zu jedem beliebigen Zeitpunkt gewechselt werden. Dafür muss lediglich ein Vertrag mit der neuen Kasse aufgesetzt werden. Im Anschluss daran kümmert sich der neue Versicherer um sämtliche Formalitäten.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Tatsächlich ist es möglich, die Bindungsfrist zu umgehen. Entschließt sich die Krankenkasse dazu, den Zusatzbeitrag zu erhöhen, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Um sich auf dieses Recht zu berufen, muss bis zum Ende des Monats, in welchem der Beitrag angehoben wurde, der Wechsel zur neuen Krankenkasse beantragt sein.

 

 

Quelle: Bild von Nikon-2110 von pixabay

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