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Was versprechen die Parteien den Großeltern in Deutschland?

Umfrage von grosseltern.de zur Wahl 2017

Was versprechen die Parteien den 21 Mio Großeltern in Deutschland?

In der großen Wahlumfrage der Internetplattform grosseltern.de wurden die User befragt, welche Fragen sie an die Politik haben. Die Antworten und Forderungen fasste die Redaktion zusammen und richtete diese Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien und die FDP.

Die großen Parteien CDU /CSU und SPD und Die Linke antworteten sehr freundlich und engagiert, überhaupt keine Reaktion kam von der FDP und den Grünen.

Finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung mit einem Fazit der grosseltern.de-Redaktion.

1. grosseltern.de hatte gefragt wie man das Engagement von Großeltern bei der Betreuung von Enkeln würdigen könne, etwa auch durch steuerliche Entlastungen. Denn oft gelingt nur durch die Einbindung von Oma und Opa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Alle Parteien erklären ausdrücklich, das Engagement von Großeltern zu würdigen und erkennen die Wichtigkeit der Großeltern für die Entwicklung der Kinder.

CDU, CSU verweisen hierzu auf familienpolitische Maßnahmen der Vergangenheit Verbesserungen in der Kinderbetreuung, Elterngeld, neue Arbeitszeitmodelle. Im Übrigen begrüßen sie das Engagement von Großeltern und verweisen darauf, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, wenn Eltern den Großeltern ein Entgelt zahlen. Dies ist ein steuerlicher Anreiz für Eltern, nicht aber für Großeltern, denen-so auch die Antwort der CDU-nur eine mögliche Erstattung von Fahrtkosten verbleibt.

Die SPD verweist ebenfalls auf die bestehende Rechtslage und auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Fahrtkosten als Sonderausgaben. Für die Partei gilt nach wie vor der Grundsatz, dass Betreuungsleistungen innerhalb der eigenen Familie steuerlich nicht absetzbar sind. Dies soll augenscheinlich so bleiben.

Die Linke findet das Engagement von Großeltern für ihre Enkelkinder begrüßenswert, dies dürfe aber nicht der Regelfall sein, um fehlende Betreuungsangebote auszugleichen. Die Partei möchte eine individuelle Besteuerung, tatsächliche Betreuungs- und Pflegeleistungen sollen gefördert und im Rentenrecht ausgeglichen werden.

Fazit von grosseltern.de:

Die großen Parteien sehen neben bestehendem Recht keine Notwendigkeit, Großeltern zusätzlich zu fördern. Die Linke denkt zumindest daran, Betreuungsleistungen zu fördern und im Rahmen der Rente zu berücksichtigen.

2. grosseltern.de hatte gefragt, welche Meinung die Parteien zu der Forderung, den Familienbegriff auszuweiten und Großeltern als Teil der Familie anzuerkennen, haben und ob man die Regelungen zum Umgangsrecht für Großeltern anpassen sollte. 

Alle antwortenden Parteien geben übereinstimmend und  wortwörtlich eine Definition von Familie: Laut aller Antworten “…. ist Familie … dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen..“.

Die CDU, CSU verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 wonach der Schutz der Familie auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkel umfasst. Weiter wird darauf verwiesen, dass nach heutigem Recht ein Umgangsrecht für Großeltern besteht, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Die SPD führt lediglich die genannte Definition von Familie aus, ohne auf eine mögliche rechtliche Ausweitung einzugehen. Zum Umgangsrecht beschreibt die Partei nur die derzeitige Rechtslage.

Ähnlich antwortet die Linke, die die Regelungen zum Umgang nach § 1685 BGB für ausreichend hält.

Fazit von grosseltern.de:

Die Definition von Familie haben die Parteien anscheinend voneinander abgeschrieben. Überlegungen zur Ausweitung des Familienbegriffs oder zur Veränderung des Gesetzeswortlautes zum Umgangsrecht gibt es anscheinend nicht und es wird zum Teil auch offen zugestanden, dass man hierüber noch gar nicht nachgedacht habe – immerhin ehrlich.

3. grosseltern.de hatte gefragt, wie die Partei zu der Überlegung steht, den Erbschaftssteuerfreibetrag von Kindern (derzeit 400.000 €) und Enkeln (derzeit 200.000 €) gleichzusetzen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es immer häufiger zu einer Vererbung an die übernächste Generation kommt.

Die CDU, CSU verweist auf die bestehende Rechtslage, nach der der 400.000 €-Freibetrag bei Enkeln auch gilt, wenn die Eltern verstorben sind. Eine Änderung sei nicht geplant; man wolle keine Verschlechterung im Erbschaftssteuerrecht, um Planbarkeit und Verlässlichkeit für Familienbetriebe und den Mittelstand sicherzustellen.

Die SPD möchte nach der Bundestagswahl eine gerechtere Reform der Erbschaftssteuer in Angriff nehmen und weist darauf hin, dass die aufgeworfene Thematik dann diskutiert werden kann.

Die linke möchte die Besteuerung von Erbschaften künftig weniger vom Verwandtschaftsgrad abhängig machen. Die hohen Freibeträge sollen abgesenkt werden, der Mindestfreibetrag soll verdoppelt werden. Der hohe Freibetrag soll-unabhängig von der Verwandtschaft-für eine weitere Person möglich sein, die der Vererbende frei bestimmt.

Fazit von grosseltern.de:

Nach dem Ansatz der Linken könnten die Großeltern selbst entscheiden, welche Erben einen hohen Freibetrag nutzen können. Dies ist sicherlich eine erörterungswürdige Idee. Die Partei möchte allerdings die Freibeträge generell senken. Die CDU/CSU möchte keine Änderungen; die SPD möchte das Erbschaftssteuerrecht verändern, hat sich aber über das Thema Großeltern/Enkel in der von uns angedachten Art und Weise (noch) keine Gedanken gemacht.

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