Haben Sie schon das Bonusheft vom Zahnarzt? Falls nicht, dann sollten Sie sich eins holen, denn damit können Sie viel Geld bei Behandlungen sparen. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht und das in seinem Bonusheft abstempeln lässt, bekommt von der Krankenkasse eine Bonus von bis zu 30 Prozent bei Behandlungen wie Zahnersatz.
Die erste und wichtigste Regel ist, dass Sie einmal pro Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen. Nur dann können Sie von den Rabatten profitieren. Ab fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle übernimmt die Krankenkasse 20 Prozent zusätzlich zum Festzuschuss der Behandlungskosten. Wer mit dem Bonusheft nachweisen kann, in den letzten zehn Jahren regelmäßig bei der Kontrolle gewesen zu sein, erhält sogar 30 Prozent extra. Allerdings dürfen keine Unterbrechungen dazwischen liegen. Das heißt, wer beispielsweise fünf Jahre lang regelmäßig bei der Kontrolle war und dann zwei Jahre nicht mehr, der hat keinen Anspruch auf einen extra Zuschuss und muss wieder bei null mit dem Stempelsammeln anfangen.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel einen festgelegten Anteil der Kosten beim Zahnarzt. Auf diesen Anteil werden schließlich die 20 oder 30 Prozent addiert. Sprich, wenn die Krankenkasse bei einer Behandlung 300 Euro übernimmt, würden sie aufgrund des Nachweises des Bonusheftes nach fünf Jahren statt 300 Euro, 360 Euro zahlen und nach zehn Jahren wären es dann 390 Euro. In der Summer der Behandlungen kann sich das am Ende durchaus bezahlt machen. Und es ist wirklich kein großer Aufwand jährlich das Bonusheft mit zum Zahnarzt zu nehmen.
Auch Ihre Enkel profitieren von dem Bonusheft, denn die Stempel können schon ab dem 12. Lebensjahr gesammelt werden. Bei Kindern gibt es allerdings eine Ausnahme: Kinder im Alter zwischen 12 und 18 Jahren müssen halbjährlich zur Kontrolle gehen und dementsprechend zwei Stempel pro Kalenderjahr nachweisen, damit sie von den Rabatten im Erwachsenenalter auch profitieren können.