Junge wie alte Menschen können plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr entscheidungsfähig und somit auf fremde Hilfe angewiesen sind. Deshalb sollten Sie sich beizeiten mit dem Problem befassen und nicht erst, wenn es schon zu spät ist. Mit der hier oft in den Vordergrund geschobenen (und auch wichtigen) Patientenverfügung allein ist es allerdings nicht getan. Denn nicht nur über medizinische Maßnahmen muss in derartigen Fällen entschieden werden. Auch ganz normale Alltagsprobleme sind zu bewältigen, vom Bankgeschäft bis hin zu Behördengängen. Auch hier muss man mit den erforderlichen Vollmachten vorsorgen. Dafür gibt es die so genannte Vorsorgevollmacht. Auch von dieser haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Aber Vorsorgevollmacht schreiben: Wie macht man das?
Wichtig ist, dass derjenige, der die Vollmacht ausstellt, zum Zeitpunkt der Ausstellung geschäftsfähig ist. Andernfalls ist die Vollmacht nicht wirksam. Die bloße Einwilligungsfähigkeit wie bei der Patientenverfügung reicht hier nicht. Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, mit freiem Willen rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, etwa um Verträge zu schließen.
Es gibt keine Formvorschriften. Weder ist es erforderlich, die Vollmacht schriftlich abzufassen noch notariell beurkunden zu lassen. Es müssen auch keine Zeugen hinzugezogen werden. Theoretisch würde es reichen, wenn Sie beispielsweise die infrage kommenden Vertragspartner mündlich informieren.
Sinnvoll und somit empfehlenswert ist es dennoch, die Vollmacht schriftlich zu erteilen und sicherzustellen, dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht im Bedarfsfall im Original vorlegen kann.
Auf jeden Fall sollte die Vollmacht bei Bedarf schnell auffindbar sein. Nur so hat ein Gegenüber (z. B. ein Heimträger) die Möglichkeit, die Bevollmächtigung schnell und problemlos zu überprüfen.
Und noch etwas: Privat erstellte Vorsorgevollmachten werden von Banken und Sparkassen ungern akzeptiert. Die meisten Kreditinstitute akzeptieren nur Vollmachten, die unter Verwendung der bankeigenen Vollmachtsformulare erstellt werden oder wenn sie notariell beurkundet worden sind. Das sollten Sie vorab mit der Bank klären.
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