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Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen für ihre Entwicklung

Ein kleiner Junge liegt in den Armen seiner Mutter

Auch Kinder und Jugendliche müssen zur Vorsorge. Aber anders als bei Erwachsenen checkt man bei Kindern und Jugendlichen ihre Entwicklung. Verläuft diese nicht nach Plan, kann man auf Erkrankungen oder andere Anomalien schließen. Durchgeführt werden solche Vorsorgeuntersuchungen in der Regel von einem Kinder- und Jugendarzt. Er protokolliert seine Untersuchungen im gelben Kinder-Untersuchungsheft, auch U-Heft genannt.

Je nach Alter untersucht der Kinderarzt bei jeder Vorsorgeuntersuchung andere Entwicklungsschritte. Welche es gibt, das erfahren Sie im Verlauf des Artikels. Wichtig ist jedoch: Die regulären Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 werden von den Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J1 und J2 wird allerdings nur eine übernommen – die J1. Zusatzleistungen für U2 bis U9 und J1 werden ebenfalls nicht übernommen. Am besten informiert man sich bei der Krankenkasse direkt, welche Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden. Häufig wird man aber auch postalisch oder per Mail informiert.

Das Dokument, in dem die Vorsorgeuntersuchungen aufgelistet werden, heißt Kinderuntersuchungsheft, auch U-Heft genannt. Seit 2017 gibt es aber ein neues. In die alten Hefte werden einfach Einlageblätter eingeklebt.

Zusätzlich gibt es aber auch ein grünes Untersuchungsheft. Darin sind zusätzliche Leistungen enthalten, die im gelben Heft noch nicht enthalten sind. 

Folgende Untersuchungen werden je nach Alter vorgenommen:

AlterUntersuchungDokumentation
Direkt nach der GeburtU1Gelbes U-Heft
3. bis 10. LebenstagU2Gelbes U-Heft
1 Monat (4. bis 5. Lebenswoche)U3Gelbes U-Heft
3 Monate (3. bs 4. Lebensmonat)U4Gelbes U-Heft
6 Monate (6. bis 7. Monat)U5Gelbes U-Heft
1 Jahr (10. bis 12. Monat)U6Gelbes U-Heft
2 Jahre (21. bis 24. Monat)U7Gelbes U-Heft
3 Jahre (34. bis 36. Monat)U7aGelbes U-Heft
4 Jahre (46. bis 48. Monat)U8selbstklebende Einlagehefter
5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat)U9selbstklebende Einlagehefter
7 bis 8 JahreU10Grünes Heft
9 bis 10 JahreU11Grünes Heft
13 Jahre (12 bis 14 Jahre)J1Grünes Heft
16 Jahre bis 17 JahreJ2Grünes Heft

Viele Bundesländer haben eine Meldepflicht eingeführt. Das bedeutet, dass Eltern oder Arzt verpflichtet sind, die Vorsorgetermine zu melden. Wenn sich Eltern nicht darum kümmern und es keine Nachmeldung zur Vorsorgeuntersuchung gibt, dann überprüfen Gesundheitsamt oder Jugendamt die Zustände in den Familien.

Vorsorgeuntersuchungen im Detail:

U1: Direkt nach der Geburt findet im Kreißsaal die erste Untersuchung statt. Es wird untersucht, ob der Kreislauf und die Luftatmung funktionieren. Außerdem werden Atmung, Puls, Muskelspannung, Hautfarbe und Reizreaktion bewertet. Hinzukommen Untersuchungen, die Aufschluss darüber geben, ob das Baby Reifezeichen, Fehlbildungen, Geburtsverletzungen, Gelbsucht oder Wasseransammlungen aufweist. In der U1 sind noch folgende Früherkennungsuntersuchungen enthalten: Pulsoximetrie-Screening (Sauerstoffgehalt im Blut), erweitertes Neugeborenen-Screening (um Hormon- und Stoffwechselstörungen auszuschließen sowie die Immunabwehr zu untersuchen), Screening auf Mukoviszidose (Lungenerkrankung) und das Neugeborenen-Hörscreening.

 U2: Ab dem dritten Lebenstag kann die U2 durchgeführt werden – häufig noch im Krankenhaus. Dann wird das Kind erneut hinsichtlich unentdeckter Geburtsverletzungen untersucht. Auch der erste Stuhlgang des Kindes wird bewertet, um ein Gallenwegsfehlbildung auszuschließen. Die U2 wird oft auch mit dem Entlassungsgespräch der Mutter durchgeführt. Sie wird über die richtige Ernährung des Kindes, die Vorbeugung von plötzlichem Kindstod und Hilfsmöglichkeiten für Familien aufgeklärt. Auch Vitamin D und Fluorid bekommen die Eltern   mit, damit das Kind ab dem 8. Lebenstag mit kleinen Tabletten versorgt werden kann. Kinder, die ein erhöhtes Risiko für Hüftfehlbildungen haben, erhalten bereits bei der U2 eine Ultraschalluntersuchung der Hüften. Alle anderen Kinder erhalten diese Untersuchung erst mit der U3.

U3: Zwischen der vierten und der fünften Lebenswoche, frühestens ab der dritten und spätestens mit der 8. Lebenswoche, ist die U3 dran. Nun finden die Untersuchungen beim Kinderarzt statt. Dieser schaut, ob sich das Kind in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Die Körperfunktionen, das Hören und Sehen sowie angeborene Reflexe werden untersucht. Im Rahmen der U3 werden auch beide Hüftgelenke untersucht. Der Kinderarzt möchte von den Eltern aber auch wissen, wie sich das Kind verhält, ob es richtig trinkt, wie seine Verdauung ist und wie das Kind schläft. Auch Gewicht und Größe wird in der U3 ermittelt, um feststellen zu können, ob das Baby genug Milch trinkt und zunimmt. Auf dem Plan stehen neben den Untersuchungen auch Informationen: Impfen, Plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung, Kariesprophylaxe, Schreibabys und regionale Unterstützungsangebote.

U4: Nun ist das Baby etwa drei bis vier Monate alt und die U4 steht an. Sie kann frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 ½. Lebensmonat durchgeführt werden. Nun stehen wieder das Seh- und Hörvermögen auf der Agenda. Zudem überprüft der Kinderarzt, wie sich die Knochenlücke am Kopf des Kindes verhält und ob der Schädel problemlos wachsen kann. Kann das Kind bereits seinen Kopf halten? Verfolgt es Gegenstände oder Personen? Auch hier sind wieder die Eltern gefragt mitzuarbeiten, damit sich der Kinderarzt einen Überblick über die Entwicklung des Kindes verschaffen kann.

 U5: Wenn das Baby ein halbes Jahr als ist, folgt die U5. Diese wird frühestens ab dem 5. Lebensmonat, spätestens aber mit dem 8. Lebensmonat durchgeführt – ideal ist aber zwischen 6. und 7. Lebensmonat. Nun geht es um die Beweglichkeit des Kindes und seine Körperbeherrschung. Der Kinderarzt untersucht, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Ärmchen stützen kann, ob es sich hochzieht, wenn man es an zwei Kindern festhält und ob es schon gezielt nach Gegenständen greift. Auch das Hören und Sehen werden wieder untersucht.

 U6: Nun ist das Baby schon ein Jahr alt – Zeit für die U6. Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat, frühestens ab dem 9. und spätestens bis zum 14. Lebensmonat, erfolgt diese. Im Fokus der Untersuchung steht wieder die Beweglichkeit und die Körperbeherrschung. Auch das Sehen wird nochmal untersucht. Im Detail wird untersucht, ob das Kind mit gestreckten Beinen und geradem Rücken sitzen, allein stehen und sich dabei festhalten kann. Mit einem Jahr laufen noch nicht alle Kinder, aber viele können sich schon in den Stand hochziehen. Untersucht wird auch, welche sprachlichen Entwicklungen das Kind macht und wie es sich im Allgemeinen verhält.

U7: Nun steht die U7 an. Sie erfolgt frühestens ab dem 20. Lebensmonat, spätestens mit dem 27. Lebensmonat, idealerweise zwischen dem 21. und dem 24. Lebensmonat. Neben den allgemeinen Untersuchungen zu den Körperfunktionen, stehen nun auch die kognitiven Entwicklungen auf dem Prüfstand. Der Kinderarzt möchte vor allem wissen, ob das Kind schon Zwei-Wort-Sätze sprechen kann, ob es einfache Gegenstände benennen kann und ob es einfache Anweisungen versteht. Es sollte bereits mindestens zehn Wörter sprechen. Der Kinderarzt informiert sich auch, wie viele Zähne das Milchzahngebiss bereits hat.

Zusätzlich zur U7 kann man auch die U7a durchführen lassen. Da die Lücke zur U8 sonst zu groß wäre, hat man die U7a dazwischen geschoben. Sie wird mit drei Jahren (zwischen dem 34. und dem 36. Lebensmonat) gemacht. Erst seit 2008 wird diese Untersuchung auch von allen Krankenkassen bezahlt. Sie ist relevant, um allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

U8: Das Kind ist nun vier Jahre alt. Idealerweise ab dem 46. bis zum 48. Lebensmonat findet dann die U8 statt. Der Kinderarzt untersucht, ob die Organe gut arbeiten, ob das Kind gut sehen oder hören kann und ob schon gut sprechen kann. Auch die Bewegungen werden untersucht. Die geistige Reife des Kindes und sein soziales Verhalten stehen ebenfalls im Fokus. Ist die Sprache vielleicht noch nicht ausgereift, empfiehlt der Kinderarzt Logopädie oder andere entwicklungsfördernde Maßnahmen.

U9: Nun ist das Kind im letzten Kindergartenjahr und soll bald in die Schule kommen – daher wird zwischen dem 60- und dem 64. Lebensmonat, also mit fünf Jahren, die U9 durchgeführt. Im Raum steht die Frage, ob das Kind reif für die Schule ist. Also stehen grob- und feinmotorische Fähigkeiten, die Körperhaltung, Fußstellung und geistige, seelische und soziale Entwicklungen auf dem Plan. Auch auch die Organe und das Sehvermögen werden untersucht.

U10: Nun ist das Kind schon in der Schule – zwischen dem siebten und dem achten Lebensjahr wird die U10 empfohlen. Sie ist allerdings schon eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, um die Lücke zwischen der U9 und der U11 zu schließen. Der Kinderarzt will ausschließen, dass beispielsweise Schulprobleme, wie eine Lese-Rechtschreib-Rechenstörung, eine Störungen der motorischen Entwicklung oder eine Verhaltensstörung wie ADHS vorliegen. Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei Kindern übernehmen aber nicht alle Krankenkassen.

U11: Zwischen dem neunten und dem zehnten Lebensmonat findet die U11 statt. Gibt es Schulschwierigkeiten, wie Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, oder aber Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädliches Medienverhalten, kann der Kinderarzt Eltern dahingehend informieren. Er empfiehlt dann Bewegungs- und Sportförderung, Suchtinformationsstellen oder andere gesundheitsfördernde Maßnahmen. Auch diese Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen übernommen.

J1: Zwischen dem 12 und 14 Lebensmonat steht die J1 an. Sie richtet sich vor allem an der körperlichen und seelischen Gesundheit des Jugendlichen aus. Größe, Gewicht und der Impfstatus, aber auch Blut und Urin werden überprüft. Hinzu kommen körperliche Untersuchungen, bei denen die pubertären Entwicklungsstadien, der Zustand der Organe, das Skelettsystem und die Sinnesfunktionen untersucht werden. In der J1 kann man Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben und chronische Krankheiten erkennen und entsprechend behandeln. Auch auf Hautprobleme und Essstörungen wird eingegangen.

J2: Nun ist das Kind fast erwachsen. Daher findet zwischen dem 16. und dem 17. Lebensjahr noch die J2 statt. Schwerpunkt der J2 ist das Erkennen und die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Nun steht der Kinderarzt beratend zur Seite, wenn es um Fragen des Verhaltens der Sozialisation, der Familie und der Sexualität geht. Aber auch die Berufswahl steht auf dem Plan. Diese Vorsorge wird nicht von allen Krankenkassen übernommen.

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