Eigentlich bin ich kein Pauschaltourist. Aber wenn es um meine Enkelkinder geht, dann mache ich auch mal eine Ausnahme, und wir fliegen in den Schulferien in die Sonne. Ganz gleich, ob im Reisebüro oder bei einer Buchung im Internet: Wenn man eine Pauschalreise bucht, werden einem zusätzlich immer ganz viele Reiseversicherungen angeboten. Was sichern die eigentlich ab?
Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung erstattet der Versicherer bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme die nach dem Reisevertrag geschuldeten Stornokosten. Zudem gibt es die vertraglich geschuldete Vermittlungsgebühr zurück, wenn Sie aus persönlichen Gründen eine Reise gar nicht erst antreten können, z.B. aufgrund einer Erkrankung. Der Versicherungsschutz entfällt allerdings dann, wenn Sie die Reise nach Antritt abbrechen müssen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Reiseantritts. Bei Flugreisen ist das die Aufgabe des Gepäcks, auch bereits beim Vorabend-Check-in. Bei Bus- oder Zugreisen ist es das Betreten des Beförderungsmittels oder die Anwesenheitskontrolle durch die Reiseleitung.
Eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken, bei einer frühzeitigen Abreise nach Antritt der Reise. Bei einem Reiseabbruch können Sie die Kosten der Rückreise entsprechend der gebuchten Art und Qualität erstattet verlangen. Ersetzt werden Ihnen zudem nicht genutzte Reiseleistungen, aber auch Kosten, die erforderlich werden, weil Sie etwa den Aufenthalt am Urlaubsort wegen einer schweren Erkrankung verlängern müssen.
Die Reisegepäckversicherung schützt vor Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Die Versicherung leistet auch, wenn Ihr Reisegepäck verspätet am Urlaubsort ankommt. Der Versicherungsschutz ist in der Regel eingeschränkt. Geld, Schmuck, Urkunden und Dokumente aller Art – bis auf amtliche Ausweise – sowie Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Foto- und Videokameras sind nicht umfasst. Zudem enthalten die Versicherungsverträge meist eine Höchstgrenze.
Sie sollten sich also damit vertraut machen, welche Risiken abgesichert sind, für welche Schäden die Versicherung aufkommt und in welcher Höhe Sie Ersatz verlangen können. Mit Selbstbehalten und Leistungsbeschränkungen müssen Sie dabei übrigens immer rechnen. Ich wünsche Ihnen eine gute und sichere Reise.