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Umgangsrecht für Großeltern

Umgangsrecht für Großeltern ist immer wieder ein Thema. Es steht Großeltern gesetzlich auf jeden Fall zu – ob es von einem Gericht letztendlich auch gewährt wird, ist von Fall zu Fall verschieden. Auf dieser Seite informieren wir Sie über alle Themen zum Umgangsrecht.

1998 wurde im Zuge der Kindschaftsrechtsreform auch das Umgangsrecht von Großeltern mit den Enkelkindern gesetzlich verankert. Bis dato bestand in fast allen europäischen Nachbarstaaten solch ein Umgangsrecht. Seitdem ist es möglich, dass Großeltern das Umgangsrecht einklagen können, beispielsweise bei getrennt lebenden Eltern oder nach einem Kontaktabbruch seitens der erwachsenen Kindern. Allerdings entscheidet das Gericht immer nur unter einer Bedingung: Das Kindswohl darf nicht gefährdet werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie noch weitere Informationen zu diesem Thema.

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