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Schenkungssteuer: Die wichtigsten Fakten

Schenkungssteuer: Die wichtigsten Fakten

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem jeder sich Gedanken um sein Vermögen und die Erbschaft macht. Wer zum Beispiel eine Immobilie besitzt und diese seinem Enkel überschreiben möchte, kann das als Schenkung statt als Erbe machen. Das kann steuerliche Vorteile haben. Während das Erbe im Ganzen versteuert werden muss, können Schenkungen über viele Jahre hinweg verteilt werden und die beschenkte Person kann dadurch von Steuerfreibeträgen profitieren. Dafür gilt es bestimmte Regeln zu kennen und schon früh anzufangen, strategisch zu planen. Die wichtigsten Infos zur Schenkungssteuer:

Eine unentgeltliche Zuwendung unter Familienangehörigen oder Freunden wird als Schenkung bezeichnet und liegt festen Steuerregeln zugrunde. Wie hoch die Steuern dabei sind, hängen vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Schenkung ab. Schenkungen können finanzielle oder materielle Zuwendungen sein. Diese werden als vorgezogene Erbschaften verstanden und entsprechend besteuert. Die Schenkungssteuer ist ähnlich wie die Erbschaftssteuer geregelt. Wer eine Schenkung erhält oder eine machen möchte, zum Beispiel an das Enkelkind, sollte die wichtigsten Regeln kennen, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Wie hoch sind die Freibeträge? 

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Werden Eltern oder Großeltern beschenkt, fallen diese in eine schlechtere Steuerklasse als das Kind oder Enkelkind. Daneben ist das selbstgenutzte Wohneigentum nur für Ehe- und Lebenspartner steuerfrei. Auch gut zu wissen, ist, dass zwei Schenkungen die von einer Person innerhalb von 10 Jahren gemacht werden, addiert werden und somit als eine Schenkung besteuert werden müssen. Der Freibetrag kann nur alle 10 Jahre geltend gemacht werden. Wenn jemand zwei Schenkungen von unterschiedlichen Personen erhält, werden diese separat betrachtet und nicht addiert.

Die Steuerfreibeträge setzen sich folgend zusammen:

VerwandtschaftsgradSteuerklasseFreibetrag
Ehegatten, eingetragene LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stief-, AdoptivkinderI400.000 €
Enkel (Eltern sind verstorben)I400.000 €
Enkel, UrenkelI200.000 €
Geschiedener Ehegatte, GeschwisterII20.000 €
Neffe, Nichte II20.000 €
Schwieger-, Stiefeltern, SchwiegerkinderII20.000 €
Eltern, GroßelternII20.000€
Alle anderen III20.000 €

Was muss bei einer Schenkung beachtet werden? 

Die beschenkte Person muss eine Schenkungssteuererklärung abgeben. Ignoriert er das, haftet er dafür. Innerhalb von drei Monaten, nachdem der Beschenkte die Zuwendung erhalten hat, muss die Schenkung beim Finanzamt gemeldet werden. Ein formloses Schreiben ist dabei erstmal ausreichend, welches die persönlichen Kontaktdaten des Empfängers und Schenkers, den Gegenstand der Schenkung sowie die Auskunft über das verwandtschaftliche Verhältnis beinhaltet. Wenn die Schenkung bereits notariell beglaubigt wurde, muss diese nicht noch zusätzlich beim Finanzamt gemeldet werden.

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