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Rechtsratgeber für Senioren - Rechtssicher im Alltag mit 60plus

Rechtsratgeber für Senioren

Mit seinem empfehlenswerten Taschenbuch Rechtsratgeber für Senioren – Rechtssicher im Alltag mit 60plus – liefert der bekannte TV-Rechtsexperte (ARD, ZDF, SAT1) und fünffache Opa Wolfgang Büser Antworten zu vielen Alltagsthemen, die auch von Großeltern von Belang sind.

Wolfgang Büser gibt in seinem Rechtsratgeber für Senioren umfassenden Rat zu den Themen Leben und Wohnen, Finanzen und Versicherungen, Auto und Verkehr, Reise und Freizeit, Arzt und Krankenhaus sowie Vorsorge und Erbe. Unser persönliches Fazit: Der Wert der Tipps, die sich auf den 500 Seiten finden übersteigt den Buchpreis um ein Vielfaches. Die grosseltern.de-Redaktion hält den Rechtsratgeber für Senioren von Büser für ein wirklich hilfreiches und unentbehrliches Nachschlagewerk.

Warum wir allen Großeltern das Buch von Herrn Büser empfehlen, macht das folgende Interview mit ihm deutlich.

grosseltern.de: Herr Büser, woran sollten Großeltern denken, wenn sie ihr minderjähriges Enkelkind mit auf eine Reise nehmen?

Zunächst daran, dass es nicht nur für Oma und Opa, sondern auch für die Kinder der Kinder zu einem Erlebnis wird. Also dass für Kinder manchmal langweilige Besichtigungstouren nicht die Hauptattraktionen sind – und der Spaß an erster Stelle steht.

Rechtlich ist sehr zu empfehlen, dass die Eltern des Enkelkindes eine Vollmacht ausstellen, aus der hervorgeht, dass ihre Eltern unter anderem das Recht haben, im Krankheitsfall über den Gang zum Doktor entscheiden –  natürlich nur, soweit das ohne Einschaltung der Eltern, ob aus medizinischer oder Entfernungssicht, möglich und nötig ist. Entsprechendes gilt für die (vorübergehende) Aufnahme in ein Krankenhaus.

Nicht zu vergessen: Je nach Reiseziel sollte die Vollmacht auch in der Sprache des Reiselandes ausgestellt sein – zumindest (auch) in Englisch. Fluggesellschaften könnten misstrauisch werden, wenn Großeltern mit kleinen Kindern ohne elterliche Vollmacht anrücken.

Klar ist: In der Vollmacht sind auch die Kontaktdaten der Eltern notiert, ferner die Nummer des „Kinderausweises“ oder Reisepasses. Informationen zu Allergien und Impfungen können auch nicht schaden, gegebenenfalls auch zu früheren Erkrankungen. Schließlich: Ein Impfpass belastet das Gepäck ebenso wenig wie eine Kopie der Versicherungskarte der Krankenkasse der Eltern.

*Hinweis der Redaktion: Hier können Sie die Standard Vollmacht für Betreuung und Reisen und die Vollmacht speziell für Reisen, auch Grenzübertritte runterladen.

grosseltern.de: Herr Büser, wer haftet eigentlich, wenn ich mit dem Enkelkind einkaufen gehe und es etwas beschädigt?

Kinder, die noch keine sechs Jahre alt sind, können noch nichts „schuldhaft“ beschädigen oder zerstören. Kinder von sieben bis vierzehn haften für kleine Missetaten entsprechend ihrer geistigen Entwicklung, was im Falle eines Falles durch Gutachter festgestellt wird. Die Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben die Eltern. Sind die Enkel mit den Großeltern unterwegs, so haben die Eltern diese Pflicht quasi auf ihre Eltern, also auf Oma und/oder Opa übertragen. Sie haften also für Missetaten der Kleinen wie sonst die Eltern – oder eben nicht.

Dass (Groß-)Eltern für ihre (Enkel-)Kinder haften, wie es – auf Eltern bezogen – auf vielen Schildern insbesondere an Baustellen zu lesen ist, ist eine Mär. Denn so allgemein kann das nicht behauptet werden. Auf den Besuch im Supermarkt oder einem Tante-Emma-Laden bezogen bedeutet das: Wer seinem Enkelkind, etwa um die sonst strengen Eltern mal eben auszublenden, freie Bahn gibt, der darf sich nicht wundern, wenn gegebenenfalls Regressansprüche anstehen, falls Gläser auf dem Boden landen statt im Einkaufskorb. Aber wer macht das schon…?

Die so genannte Verkehrssicherungspflicht der Läden könnte da eher ins Gespräch kommen, wenn zum Beispiel im Gang eines Geschäftes Türme mit Sonderangeboten aufgebaut wurden – vielleicht sogar noch aus Waren im Glas bestehend. Da kann auch das behutsamste Enkelkind schon mal anecken – sehr zum Leidwesen des Ladeninhabers und der Großeltern des kindlichen Täters – aber nicht unbedingt zu Lasten der Großeltern. Denn wer von vornherein damit rechnen muss, dass ein Aufbau, dazu noch in einem Gang zwischen Regalen, nur bei großer Vorsicht zu umgehen ist, darf sich nicht wundern, wenn kleine Kinder diese Vorsicht nicht immer walten lassen.

Sie meinen, das sei zu sehr aus Sicht der Oma/des Opas gesehen? Ist es auch – als Großvater, der selbst keine Enkel mehr aus dem Kindergarten oder der Grundschule abholt…

grosseltern.de: Gibt es eigentlich Steuervorteile für Großeltern, die ihr Enkelkind regelmäßig betreuen?

Durchaus. Zum Beispiel dadurch, dass zum Beispiel die Großmutter einen oder mehrere ihrer Enkel regelmäßig betreut. Kinderbetreuungskosten sind nämlich als steuerliche Sonderausgaben abzugsfähig – unterstellt, dass sie oder gemeinsam mit ihrem Mann als Großvater überhaupt Steuern zu zahlen hat. Das heißt: Keine Steuerpflicht der Renten- und sonstigen Bezüge können natürlich keine steuerliche Entlastung bringen…

Wenn aber Steuern anfallen, dann können die Eltern ihren Eltern für die Betreuung deren Kinder, also ihren Enkeln, dafür eine Vergütung zahlen, wie es bei solchen Konstellationen auch unter Fremden üblich ist. Das kann so geschehen, dass die Enkel zu bestimmten Zeiten zur Großmutter (zum Großvater) gebracht werden und dafür ein bestimmter Stundenverdienst vereinbart wird. Umgekehrt kann die Großmama auch ihre Tochter regelmäßig besuchen, wenn diese ihrer Halbtagstätigkeit nachgeht. Dann entstehen neben der Stundenvergütung auch Fahrkosten, die ersetzt werden können.

Wichtig in beiden Fällen ist, dass das Salär nicht bar auf die Hand gelegt, sondern unbar überwiesen wird. Maximal können so bis zu 4.000 Euro (!) im Jahr den Eigentümer wechseln – bis zu zwei Dritteln davon – 2.667 Euro – können die Kinder von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die Großeltern müssen gegebenenfalls Einkünfte versteuern – abzüglich individueller Freibeträge, die das abmildern. Ersetzte Fahrkosten müssen sie nicht versteuern. Nicht ersetzte Fahrkosten mindern für 30 Cent pro Kilometer das eigene steuerpflichtige Einkommen. Eine Beschäftigung auf 450 Euro-Basis ist für Großeltern im Regelfall komplett steuer- und sozialabgabenfrei – aber unter anderem mit einem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgestattet; deren Kinder können ihren Aufwand zum Teil von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Antworten.

Rechtsratgeber für Senioren - Rechtssicher im Alltag mit 60plus

Herausgeber: Wolfgang Büser
1. Auflage 2017
524 Seiten

Dieser Rechtsratgeber ist speziell auf die Lebenssituation und die rechtlichen Fragen von Senioren über 60 Jahren zugeschnitten. 

Hier bestellen

Gewinnen Sie eines von 5 Büchern Rechtsratgeber für Senioren: Rechtssicher im Alltag mit 60plus So nehmen Sie teil: Beantworten Sie uns folgende Frage: Wie viele Enkelkinder hat Herr Büser? Gewinnen können Sie allerdings nur in der Gruppe von grosseltern.de auf Facebook. Schreiben Sie unter den entsprechenden Post die richtige Antwort. Teilnahme-Schluss ist der 17.06.2018 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden per E-Mail informiert. Alle E-Mail-Adressen werden nach Ablauf des Gewinnspiels gelöscht.

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