A A A

Recht für Großeltern - kostenlose Sprechstunde für Rechtsfragen

Recht für Großeltern

Es gibt immer wieder rechtliche Fragestellungen, die gerade Großeltern betreffen. Häufige Fragen beim Recht für Großeltern, die Nutzer immer wieder stellen sind:

  • Welche Rechte haben Grosseltern?
  • Habe ich einen Anspruch auf Umgang mit dem Enkelkind?
  • Haben Großeltern ein Besuchsrecht?
  • Ich möchte meine Enkelkinder als Erben bedenken-wie mache ich das? Richtig vererben?
  • Darf ich mich in die Erziehung der Enkelkinder einmischen?
  • Wie kann ich für meine Enkelkinder vorsorgen?
  • Wann sind Großeltern unterhaltspflichtig?
  • Was darf ich entscheiden, wenn die Enkelkinder bei mir zu Besuch oder mit mir im Urlaub sind?
  • Sind Enkelkinder für Großeltern unterhaltspflichtig?

grosseltern.de richtet ab sofort eine regelmäßige Sprechstunde „Recht für Großeltern“ ein, die erste Antworten auf Rechtsfragen suchen.

Der Service der Sprechstunde ist kostenlos.

Kontakt in der Sprechstunde:

  1. Email an recht@grosseltern.de schicken.
  2. In der Mail beschreiben Sie bitte kurz das Thema, welches Sie besprechen möchten
  3. Sie bekommen dann postwendend einen Termin für ein Telefongespräch und eine direkte Durchwahlnummer zum grosseltern.de-Anwalt. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonummer in der Mail mitteilen, dann rufen wir Sie an.
  4. Das dann folgende Gespräch ist vertraulich zwischen Ihnen und dem Anwalt.

Mit Nutzung des Services akzeptieren Sie die AGBs von grosseltern.de und die unten stehenden Nutzungsbedingungen.

Die nächsten Termine für die Sprechstunde Recht für Großeltern:

Immer Freitags von 9-11 Uhr

Nutzungsbedingungen Sprechtunde für Rechtsfragen von grosseltern.de
Mit Nutzung des Services „Sprechstunde für Rechtsfragen von Großeltern“ der grosseltern AG akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft und dieser Nutzungsbedingungen.

Sie stimmen zu, dass die Redaktion/Mitarbeiter der grosseltern AG die von Ihnen zur Vereinbarung einer Sprechstunde/eines Telefontermins übermittelten Informationen zu Kenntnis nehmen und an einen zugelassenen Rechtsanwalt weitergeben darf. Die Auswahl dieses Rechtsanwalts obliegt der Gesellschaft. Die für die Herstellung des Kontakts mit dem Anwalt erhaltenen Informationen werden innerhalb der grosseltern AG vertraulich behandelt.

Die Inhalte der Gespräche mit dem Rechtsanwalt im Rahmen dieses Services unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit. grosseltern AG wird und kann daher keine Auskunft zu Rechts-und tatsächlichen Fragen in der etwaigen weiteren Rechtsberatung und Fallbearbeitung geben.

Der Nutzung des Services „Sprechstunde für Rechtsfragen von Großeltern“ es kostenfrei. Mit den eingesetzten Anwälten ist vereinbart, dass für das Erstgespräch Kosten nicht anfallen. Ob und inwieweit für weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts Kosten anfallen, muss gesondert und direkt zwischen dem Ratsuchenden und dem Anwalt vereinbart werden. Die Gesellschaft ist nicht Teil des möglicherweise späteren Beratungsvertrages zwischen den Großeltern und dem Anwalt. Die Gesellschaft partizipiert auch nicht an Anwaltshonoraren aus einer späteren Beratungstätigkeit oder Vertretung.

Es findet keine Rechtsberatung durch die Gesellschaft statt. Findet eine solche im Rahmen der Gespräche statt, so ist dies eine Beratung durch einen zugelassenen Anwalt und begründet keine wie auch immer geartete Haftung der grosseltern AG. Die eingesetzten Rechtsanwälte handeln unabhängig und haben sich bereit erklärt, den Service innerhalb der Sprechstunde unentgeltlich zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung dieses Services und kein Schadensersatzanspruch bei etwa ausgefallenen oder verschobenen Telefonterminen.

Sollte nach dem ersten Telefongespräch im Rahmen der Sprechstunde ein Bedarf an weiteren anwaltlichen Dienstleistungen entstehen, werden diese unmittelbar vom Rechtsanwalt oder gegebenenfalls von von diesem zugezogenen, anderen Rechtsanwälten erbracht. Hierbei kommt ein direktes Mandat mit dem Rechtsanwalt zustande. Aus diesem Mandat erwachsen keine Ansprüche für und gegen die grosseltern AG. Es besteht nach dem Erstgespräch im Rahmen der Sprechstunde auch keine Verpflichtung des Anwalts, eine spätere Beratung oder Vertretung zu übernehmen und auch keine Verpflichtung der Gesellschaft, bei Nichtübernahme eines Mandats andere Anwälte zu vermitteln.

Fragen und Anregungen zum Service„Sprechstunde für Rechtsfragen von Großeltern“ richten Sie bitte an info@grosseltern.de.

Artikel drucken

Artikel teilen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Olympische Sommerspiele 1972
Buntes

Olympische Sommerspiele 1972

Vor 50 Jahren traten viele Athletinnen und Athleten bei den olympischen Sommerspielen in München an. Es sollten keine ‚normalen‘ Spiele werden. Das Olympia Attentat vom 5. September 1972... weiterlesen

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.