Selbst wenn man eigentlich kerngesund ist, kann es schnell zu einer Situation kommen, in der man eine medizinische Behandlung benötigt, jedoch nicht in der Lage ist sich dazu zu äußern. In diesem Fall greift die Patientenverfügung: Mit ihr können Sie festhalten, welche Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Wir klären, was Sie über die Patientenverfügung wissen müssen und warum jeder dieses Dokument besitzen sollte.
Die lebenserhaltenden Maßnahmen abschalten oder nicht? Eine Entscheidung, die jeder Mensch eigentlich für sich selbst entscheiden muss. Allerdings ist ein Patient im Koma nicht im Stande, sich zu seiner Behandlung zu äußern. Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie Art und Umfang diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und legen fest, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht. Ihr Wille ist dabei bindend für alle Ärzte und Pfleger und die Missachtung kann als Körperverletzung gewertet werden.
Fehlt eine Verfügung, entscheidet der gesetzliche Vertreter
Für den Fall, dass Sie keine Patientenverfügung besitzen, hat Ihr gesetzlicher Vertreter die Vollmacht zu bestimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Dieser wird im Vorweg vom Patienten per Vorsorgevollmacht bestimmt, falls das nicht passiert ist, wählt das Amtsgericht den gesetzlichen Vertreter aus. Meist handelt es sich bei dem Vorsorge-Berechtigten um den Ehepartner oder die Kinder des Patienten.
Diese Regelung kann vor allem schwierig sein, wenn Patient und Angehöriger nie darüber gesprochen haben, ob zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht.
Zudem ist es wichtig, dass, wenn Sie eine Patientenverfügung besitzen, diese auch auffindbar ist. Am besten teilen Sie einer Vertrauensperson mit, wo Sie die Verfügung aufbewahren oder tragen einen Hinweis auf den Aufenthaltsort bei sich.
Was genau muss in der Patientenverfügung festgehalten sein?
Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen laut Bundesgerichtshof jedoch nicht aus. In der Patientenverfügung sollen konkrete Entscheidungen festgehalten werden. Das heißt, es sollte zu jeder einzelnen Maßnahme (zum Beispiel Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Beatmung, …) und zur entsprechenden Situation (Sterbephase, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, Demenz) Stellung genommen werden.
Justizministerium und Landesärztekammern stellen auf ihren Internetseiten Vordrucke und Orientierungshilfen zur Formulierung der Verfügung bereit. Trotzdem ist es sinnvoll, sich von Experten oder Ärzten bei der Verfassung beraten zu lassen.
Was passiert, wenn ich meine Meinung ändere?
Generell ist eine einmal verfasste Verfügung dauerhaft gültig. Sie kann jedoch jederzeit verändert und angepasst werden. Der Widerruf einer Patientenverfügung ist ebenso formlos möglich, er kann schriftlich, mündlich oder auch nur durch Gesten (Kopfschütteln oder Nicken) erklärt werden.