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Nachgefragt: Wie würdigt die Politik das Engagement der Großeltern?

Umfrage zur Bedeutung der Großeltern zur Bundestagswahl

Bundestagswahl 2017. Was tun die Parteien eigentlich für Großeltern? Werden deren Leistung und das familiäre Engagement ausreichend gewürdigt? Wir fragen nach.

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl hatten wir Sie, liebe Großeltern, schon befragt, um welche Themen sich die Parteien nach der nächsten Bundestagswahl aus Sicht der Großeltern kümmern sollten.

Aus den zahlreichen Zuschriften und Rückmeldungen haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und diese an die zuständigen Sprecher der Parteien aus CDU/CSU, FDP, Grünen, Linke, Freie Wähler geschickt.

Wir möchten damit im Vorfeld der Wahl auf unserer Seite die Meinung der einzelnen Parteien zur vielfältigen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Großeltern vorstellen und an unsere User weitergeben.

Hier die Antworten der Parteien:

CDU/CSU

DIE LINKE 

SPD

 

 

 

Fragen der User von grosseltern.de an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

 

  1. Großeltern zeigen ein hohes Engagement bei der Betreuung von Enkeln. Ohne Oma und Opa könnten viele Familie Beruf und Kinder nicht vereinbaren. Wie können Sie dieses Engagement würdigen?
  2. Das deutsche Einkommensteuergesetz erkennt die Leistungen von Großeltern nicht an und sieht steuerliche Entlastungen nicht vor. Weder der finanzielle Aufwand für die Betreuung der Enkelkinder, noch der durch die Betreuung entstehender Aufwand werden berücksichtigt. Wie steht Ihre Partei hierzu? Wie möchte Ihre Partei Großeltern unterstützen?
  3. Wie stehen Sie zu der Forderung, den Familienbegriff auszuweiten und Großeltern als Teil der Familie anzuerkennen? Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 mit der Aussage “Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind.” lässt höchstrichterliche Tendenzen hierzu vermuten.
  4. Mütter und Väter regeln in vielen Familien mit den Großeltern gemeinsam, wie sie ihre Kinder betreuen. Dieser partnerschaftliche Ansatz endet jedoch häufig im Falle einer Trennung der Eltern. Viele Omas und Opas wünschen sich eine Regelung im deutschen Familienrecht für den Umgang mit Enkeln aus Trennungsfamilien. Was kann Ihre Partei hier konkret tun?
  5. Im Erbschaftsteuergesetz ist für die Vererbung an Enkel, deren Eltern noch leben, ein Freibetrag in Höhe von 200.000 € festgeschrieben. In Zeiten in denen die Zahl der Vier- und Fünf-Generationen-Familien steigt, kommt es immer häufiger auch zu Vererbung an die übernächste Generation. Wie geht Ihre Partei mit dieser neuen Situation um? Gibt es Überlegungen, den Freibetrag für Enkel gleichzusetzen mit dem Freibetrag für Kinder (400.000 €)? Was können Großeltern, die Ihre Partei wählen, erwarten?

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