Müssen Oma und Opa Unterhalt für die Enkelkinder zahlen? Das mag so mancher vermutlich nicht glauben. Aber der Bundesgerichtshof hat einen Großvater dazu verpflichtet, Unterhalt für seine Enkelin zu zahlen – der Sohn hat nicht genug Geld. Das ist aber nichts neues: Verwandte in direkter Linie sind schon immer zum Unterhalt verpflichtet. Dabei handelt es sich um den so genannten Verwandtenunterhalt.
Aber nicht nur bei Enkelkindern, die man selten sieht, weil sie beim getrennt lebenden Elternteil wohnen, sind davon betroffen. Wenn die minderjährigen Kinder wiederum Kinder bekommen und kein eigenes Einkommen beziehen, sind die Eltern des Kindes unterhaltspflichtig. Das betrifft aber nur nur die Großeltern mütterlicherseits, sondern natürlich auch die Großeltern väterlicherseits.
Abhängig ist natürlich immer das Einkommen und der entsprechende Selbstbehalt. Der ist aber bei Eltern und Großeltern unterschiedlich. Großeltern steht grundsätzlich mehr Selbstbehalt zu.
Können unterhaltspflichtige Elternteile nicht genug Unterhalt bezahlen, sind sie verpflichtet, einen Zweitjob anzunehmen. Großeltern müssen das nicht, wenn die Rente unterhalb des Selbstbehalts liegt. Aber Großeltern zahlen auch nicht unendlich, sondern immer nur den Mindestunterhalt.
Wenn bei den Großeltern väterlicherseits kein Unterhalt einklagbar ist, dann können auch die Eltern der Mutter belangt werden. Denn die Unterhaltsverpflichtung betrifft beide Großelternpaare.