Was ist, wenn die Enkel beim Besuch einen kleineren oder größeren Unfall haben und die Eltern nicht erreichbar sind? Was dürfen Großeltern entscheiden? Das regelt man am besten mit einer Vollmacht für Enkel.
Die Eltern sollten eine Vollmacht für die Enkel am besten immer dann erteilen, wenn sie die Kinder in die Obhut der Großeltern geben.
Wollen beispielsweise Großeltern das Enkelkind vom Kindergarten abholen, benötigen sie dafür eine Vollmacht von den Eltern. Auch beim unvorhergesehen Arztbesuch dürfe Ärzte Weisungen der Großeltern ohne schriftliche Erlaubnis nicht beachten. Noch wichtiger ist eine Vollmacht für die Enkel im Urlaub, wenn die Eltern außerhalb der Reichweite sind, denn auch hier übernehmen Oma und Opa für diese Zeit die Erziehungs- und Fürsorgepflichten.
Um dies klar zu regeln, sollte eine Vollmacht den Großeltern die Entscheidungsrechte ausdrücklich zugestehen.
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Was muss in einer Vollmacht aber eigentlich enthalten sein? Auf jeden Fall muss der Name des Kinder bzw der Kinder aufgeführt werden. Ebenso muss das Geburtsdatum in der Vollmacht stehen. Aber auch die Namen der Eltern und die der Großeltern müssen enthalten sein.
Wir schlüsseln Ihnen hier noch einmal auf, was in eine Vollmacht für Enkel enthalten sein muss:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Angaben des Vollmachtgebers
- Angaben zu den Bevollmächtigten
- Inhalt der Vollmacht (Abholung, Betreuung, Arztbesuch etc.)
- Wirksamkeit und Dauer der Vollmacht
- Widerrufsmöglichkeit
- Unterschrift durch Erziehungsberechtigte
Wir haben zwei Vollmachts-Vordrucke für Sie erstellt, die Sie sich ausdrucken können.