Körperliche Gewalt gegen Kinder – die Hälfte der Deutschen hält das für angebracht. Das ergab eine Umfrage des Uniklinikums Ulm im Auftrag des Deutschen Kinderschutzbundes und Unicef. Knapp die Hälfte der Befragten sagt, dass sie den „Klaps auf den Hintern“ für angemessen hält. Für 23 Prozent der Befragten ist eine Ohrfeige in Ordnung.
Allerdings sei der Anteil der Menschen, die Gewalt in der Erziehung anwenden oder für angebracht halten, im Vergleich zum Jahr 2000 deutlich gesunken. Bisher bleiben die Zahlen aber auf einem gleichbleibenden Niveau, wie der Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Uniklinikums Ulm sagte.
Es zeigt sich auch, dass Männer körperliche Gewalt als Strafe eher befürworten als Frauen. Auch das Alter spielt eine Rolle. Jene, die bei der Befragung über 60 Jahre alt waren, hielten den „Klaps auf den Hintern“ für angemessen (65 Prozent). Bei den unter 31 Jährigen waren es nur 45 Prozent. Befragt wurden 2500 Menschen.
Die Studie zeigte, dass die Einstellung zu Körperstrafen und elterlichem Erziehungsverhalten, dass insbesondere das Ausmaß und die negativen Folgen psychischer Gewalt gegen Kinder bis heute weitgehend unterschätzt werden. Zwar gehe der Anteil jener zurück, die Gewalt in der Erziehung anwenden oder als angebracht ansehen. Allerdings sind leichtere Körperstrafen immer noch „bei einem erschreckenden Teil der deutschen Bevölkerung“ weit verbreitet.
Was bei der Befragung heraussticht: Wer im Kindesalter selber Gewalterfahrungen in der Erziehung erlebt hat, stimmt körperlicher Gewalt gegen Kinder eher zu. Jene Menschen stimmen der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ 16 Mal eher zu als andere Menschen.
Die Initiatoren der Umfrage fordern, dass das gesellschaftliche Bewusstsein für alltägliche Gewalt gegen Kinder geschärft wird. Kinder sollten daher ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und das solle auf allen gesellschaftlichen Ebenen umgesetzt werden. Erster Vorstoß sei, die Stärkung der Kinderrechte durch ihre Aufnahme im Grundgesetz. Auch Aufklärungskampagnen über das Ausmaß und die Folgen von Gewalt gegen Kindern müssten vorangebracht werden.