A A A

Kindergeld für Großeltern: Entscheidend ist Lebensmittelpunkt des Kindes

Eine Großmutter hält ihren kleinen Enkelsohn fest

Lebt ein Kind fast ausschließlich bei den Großeltern, bekommen die das Kindergeld für ihre Enkel. Das hat jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Kindergeld für Großeltern: Wie finden Sie diese Entscheidung?

Ein verbeamteter Großvater hatte geklagt. Seine zweijährige Enkeltochter schlief mehrmals die Woche bei den Großeltern und wurde dort auch versorgt. Er hatte zunächst Kindergeld für seine Enkelin bekommen, aber als die Mutter des Kindes und das Mädchen ausgezogen waren, nicht mehr. Das Kind zählte laut Familienkasse zum Haushalt der Mutter und nicht mehr in den Haushalt der Großeltern.

Aber trotz der neuen Wohnung schlief das Kind immer noch mehrmals die Woche bei den Großeltern. Die Mutter des Kindes studierte noch. Der Mann klagte und bekam vor dem Finanzgericht Recht, weil das Kind seinen Lebensmittelpunkt im Haushalt der Großeltern hatte. Entscheidend sei in dem Fall, wo das Kind überwiegend versorgt und betreut wurde.

Für Beamte kommt bei Kindergeld noch der so genannte Familienzuschlag hinzu. Der variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Dieser Betrag wird zusätzlich zum Kindergeld bezahlt. Einen Kinderzuschlag können auch Arbeitnehmer beantragen. Dieser ist vom Vermögen und Einkommen abhängig und kann für 6 Monate gewährt werden. Nach Ablauf der Zeit kann er neu beantragt werden.

Wie richtungsweisend ist dieses Urteil? Fakt ist, dass Enkelkinder immer öfter auch im Haushalt der Großeltern mit leben, wenn die Eltern noch nicht auf eigenen Beinen stehen oder berufsbedingt häufiger im Ausland oder in Schichten arbeiten. Ob das Urteil auch für solche Fälle zu sehen ist, muss vermutlich noch geklärt werden. Entscheidend ist allerdings immer die Frage, wo das Kind sich zum Großteil aufhält, wo es versorgt und betreut wird. Ob das Finanzgericht ähnlich entschieden hätte, wenn das Kind bereits zur Schule gegangen wäre?

Artikel drucken

Artikel teilen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.