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Kann man sein Enkelkind adoptieren? Wir klären die wichtigsten Fragen

Wenn Großeltern ihre Enkelkinder adoptieren wollen, egal aus welchen Gründen, muss man einige Dinge beachten. Denn neben der Frage, kann man sein Enkelkind adoptieren, sollte man auch wissen, wie die rechtlichen Anforderungen sind. Wir klären die wichtigsten Dinge.

Enkelkinder kann man nur adoptieren, wenn diese noch minderjährig sind. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Eltern verstorben sind. Leben die Eltern noch, die Enkelkinder werden aber trotzdem von den Großeltern versorgt, handelt es sich entweder um eine Pflegschaft oder um eine Übertragung des Sorgerechts. Da die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder haben können sie auch entscheiden wo die Kinder leben. Und wenn es aus beruflichen oder privaten Gründen nicht anders geht, dann leben die Enkel hauptsächlich im Haushalt der Großeltern. Es ist im Grunde zwar möglich, bei noch lebenden Eltern die Enkelkinder zu adoptieren, allerdings sind die gesetzlichen Vorgaben hier noch strenger.

Ein gesetzliches Höchstalter gibt es im Übrigen nicht. Man spricht in Fachkreisen allerdings von einem natürlichen Altersabstand. Auch die Kinder müssen ihr Einverständnis geben. Sind sie über 14 Jahre alt, können sie das selber. Sind sie unter 14 Jahre alt, macht das ein gesetzlicher Vertreter.

Eine Adoption der Enkel läuft im Grunde ab wie eine normale Adoption. Per gerichtlichem Verfahren wird geklärt, ob die Adoption durch die Großeltern dem Wohl des Kindes dient und ob zwischen Großeltern und Enkelkind ein echtes Vertrauensverhältnis besteht – Vergleichbar dem Eltern-Kind-Verhältnis. Aber wenn Großeltern ihre Enkel adoptieren, werden strenge Anforderungen gestellt. Aus den Großeltern werden nach der Adoption rein rechtlich die Eltern – mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten.

Wer Klarheit darüber haben möchte, ob er sein Enkelkind adoptieren kann oder ob er das Sorgerecht übernehmen will, der muss auf jeden Fall zu Jugendamt. Erst wenn es in der Tat zum ein gerichtlichen Verfahren kommt wird das Familiengericht eingeschaltet. Wer nicht sofort zum Jugendamt möchte, sondern sich erstmal rechtlichen Beistand einholen will, der kann auch einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen – die helfen in jedem Fall mit ihrer Expertise weiter.

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