Wer über 80 Jahre alt ist und nicht in einem Seniorenheim lebt, der muss selber einen Impftermin vereinbaren, um sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Doch die wenigsten Senioren über 80 Jahre können das selber tun. Ihnen fehlt schlichtweg der Zugang zum Internet und die notwendige Kompetenz, um das zu erledigen. Um so wichtiger ist es, dass diese Menschen Unterstützung von ihren Angehörigen – Kindern oder Enkelkindern – bekommen. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag erklären, wie man einen Impftermin vereinbaren kann – je nach Bundesland.
Im ersten Durchlauf der Impfung gegen das Coronavirus sind Menschen, die älter als 80 Jahre alt sind. Aber auch Pflegepersonal, Ärzte und Ärztinnen und Krankenhauspersonal wird im ersten Durchlauf geimpft. Bei älteren Menschen, die im Pflegeheim leben, kümmert sich die Heimleitung um die Termine für die Impfungen. Wer allein lebt, muss sich selber darum kümmern. Aber genau da liegt das Problem, denn ältere Menschen haben kaum Möglichkeiten, sich um einen Termin zu kümmern. Die Terminvergabe erfolgt meistens online oder telefonisch. Daher sind Senioren auf die Hilfe von Familienmitgliedern angewiesen, die ihnen dabei helfen.
Am einfachsten geht die Terminvereinbarung über das Internet. Allerdings steht das bisher (Stand Anfang Januar) nur für die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Sachen-Anhalt zur Verfügung. Wer in diesem Bundesland lebt und über 80 Jahre alt ist, kann daher über die Impfservice-Seite das Bundesland und die Stadt auswählen. Auf der Seite gibt es zahlreiche Informationen darüber, ob ein Impfanspruch bereits vorliegt. Hat man alles ausgefüllt, erhält man per E-Mail einen Vermittlungscode, den man wiederum auf der Webseite eingeben muss. Schon an dieser Stelle ist es für ältere Menschen schwierig, dieses ganze Prozedere zu absolvieren, denn es erfordert einiges an technischem Verständnis, zumal Zugriff auf ein Smartphone erforderlich ist.
Mit dem Code kann man aber beide Impftermine auswählen. All jene, die aus einem anderen Bundesland kommen, sollten sich telefonisch an die 116117 wenden. Allerdings ist auch da nicht gesagt, dass jedes Bundesland diesen Service unterstützt. Die Anlaufadressen sind nicht einheitlich geregelt, daher hier auch nochmal nach Bundesland die jeweiligen Internetplattformen:
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden erst in der zweiten Stufe des Impfplanes dran sein. In der Stufe 3 sind dann Personen dran, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.