Kennen Sie die Weisheit „Man kann den Kuchen nicht gleichzeitig essen und behalten“? Sie stammt aus England. Soll ich Ihnen den Trick verraten, wie das doch geht? Es geht, wenn der „Kuchen“ Ihr Eigenheim ist. Die eigene Immobilie im Alter verrenten ist das Stichwort. Das vorhandene Eigenheim lässt sich in Deutschland nämlich neuerdings auch in eine „Rente aus Stein“ umwandeln dank sogenannter Immobilienverrentung. Und damit kann man seine Kasse als Rentner und Pensionär auf intelligente Weise aufbessern.
Wie geht das? Das Haus wird nicht verkauft, sondern verrentet. Ruheständler können ihr Eigenheim beleihen, um die Rente aufzubessern. Wer Geld im Alter braucht, kann sein schuldenfreies Haus nicht essen. Oft blieb bislang nur der Verkauf, was viele nicht wollen. Das Modell „Verzehr dein Haus“, also die Immobilienverrentung, hat deshalb Charme.
Immobilie im Alter verrenten – das Prinzip der umgekehrten Hypothek
Durch die Aufnahme eines langfristigen Immobiliendarlehens in Kombination mit einer Rentenversicherung wird zum Beispiel von der R+V Lebensversicherung eine lebenslange monatliche Rentenzahlung garantiert, obwohl das Haus bzw. die Wohnung nicht verkauft wird. Das ist ziemlich neu in Deutschland. Zuvor wurde das Prinzip der „umgekehrten Hypothek“ auf eine Einmalzahlung beschränkt (Immokasse / DKB), eine Rente bis maximal 90 Jahre Lebensalter gewährt (Investitionsbank Schleswig-Holstein) oder Rente und Dauerwohnrecht nur nach Verkauf geboten (Stiftung Liebenau). Bei R+V hat der Kunde auch beim Verkauf der Immobilie, etwa bei Einzug ins Pflegeheim, weiterhin einen Rentenanspruch.
Der Weg: Es ist für den Kunden nur ein einziger Darlehensvertrag nötig, dieser nennt sich „monatliche Immobilienrente mit grundpfandrechtlicher Sicherung“. Im Hintergrund hat R+V ein Rückversicherungspaket mit zwei Rentenversicherungen und einer Forderungsausfallversicherung geschnürt, um die Rentengarantie darzustellen. Die erste Police spart schon ab Vertragsbeginn die Rente ab 85 an, denn das Darlehen ist bis 85 kalkuliert. Es gibt jedoch kein gesondertes Kleingedrucktes für den Kunden, der bei Vertragsabschluss mindestens 65 und höchstens 80 Jahre alt sein darf und über lastenfreies Wohneigentum im Wert von mindestens 250.000 Euro verfügt. Bei guter Lage sind bis zu 80 Prozent des nachhaltigen Beleihungswerts als Basis für die Rente drin.
Als Sicherheit lässt sich R+V im ersten Grundbuchrang ein Grundpfandrecht in Höhe des Haus-Marktwerts eintragen. An die Sicherheit des Kunden ist auch gedacht: Das Darlehen wird aus dem Sicherungsvermögen bezahlt; im Pleitefall der R+V würde der Sicherungsfonds der deutschen Lebensversicherer, Protektor, einspringen.
Die Immobilie muss eine entsprechende Restnutzungsdauer mit solidem Erhaltungszustand aufweisen. Vereinbart wird eine regelmäßige Besichtigung und Bewertung des Eigenheims. Die Kosten sind im Sollzins eingepreist. Überschuldungs- und Forderungsausfallschutz garantieren aber, dass der Kunde oder mögliche Erben keine Nachzahlungen bei Wertverfall leisten müssen.
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