Die Zahl der Großeltern, die vor Gericht ihr Umgangsrecht mit den Enkeln einklagen, steigt. Im belgischen Flandern haben rund zehn Prozent der Kinder mit geschiedenen Eltern keinen Kontakt mehr zu den Großeltern väterlicherseits. Mütterlicherseits sind es fünf Prozent. Es wäre, als wären Oma und Opa aus den Augen und dann aus dem Sinn. Nun kann man argumentieren, dass das ja Belgien sei und eben nicht Deutschland. Allerdings gibt es hierzulande ähnliche Zahlen – 150.000 Enkelkindern werden die Großeltern verwehrt. Sie verlieren den Kontakt zu den Großeltern. Nur die Hälfte der Eltern des getrennten Vaters sind zufrieden mit dem Kontakt zu den Enkeln. Bei den Eltern der getrennt lebenden Mütter sind es fast 90 Prozent, schreibt zeit.de.
Dass nicht nur Enkel den Kontakt zu den Großeltern brauchen, sondern auch andersrum ist wissenschaftlich erwiesen. Wenn die Beziehung der Eltern in die Brüche geht, dann bricht der Kitt. So kann man die Eltern bezeichnen, die ja das Bindeglied zwischen Großeltern und Enkeln sind. Wer trotz dieser Trennung darauf besteht, den Kontakt zwischen den beiden zu erhalten, sollte feste Rituale integrieren. Gab es vorher feste Tage, an denen die Enkelkinder bei den Großeltern waren, sollten Oma und Opa an diesen festhalten. Fordern, festhalten und immer wieder darauf pochen scheinen da auch die einzigen Mittel zu sein, die helfen werden, dass diese Rituale bestehen bleiben.
In Belgien soll es künftig ein Gesetz zur Anpassung des Umgangsrechts für Großeltern gehen. Dadurch soll es möglich sein, schneller einen Mediator einzubringen. Dieser vermittelt im Umgangsrecht zwischen Großeltern und dem getrennt lebenden Elternteil, bei dem die Enkelkinder aufwachsen. Gemeinsam mit ihm kann man festlegen, was man sich wünscht und was letztendlich geregelt wird. Seit 1998 ist das Umgangsrecht der Großeltern auch gesetzlich in Deutschland regelt. In so einem Fall entscheiden die Gerichte, wie der Umgang geregelt wird. Mediation wird von deutschen Gerichten auch schon verordnet.