Deutschland gilt allgemein als wohlhabendes Land, in welchem die Bürger ein unbeschwertes Leben führen. Generell kann dieser Aussage wohl zugestimmt werden, doch auch das Leben in der Bundesrepublik kann hart sein. So wird man hierzulande als arm eingestuft, wenn die Einnahmen 60 Prozent unterhalb des durchschnittlichen Einkommens liegen. Dies entspricht Einnahmen in Höhe von 1.035 Euro.
Forschungen zufolge erhält jedoch der Durchschnitt der deutschen Frauen im Rentenalter eine Pension in Höhe von 600 Euro, die Männer immerhin ungefähr 1.150 Euro. Somit können die männlichen Rentner zwar offiziell nicht als arm eingestuft werden, doch große Einnahmen haben sie auch nicht. Denn mit einem solch niedrigen Betrag kommt man nur schwer über die Runden, weswegen viele Rentner die Möglichkeit in Betracht ziehen, einen Immobilien-Teilverkauf durchzuführen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen auf, wie Sie durch einen Immobilien-Teilverkauf finanziell flexibel bleiben.
So funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf
Wer seine Immobilie nicht veräußern möchte, dennoch eine gewisse Liquidität benötigt, kann auf den Immobilien-Teilverkauf zurückgreifen. Bei dieser Form der Immobilienverrentung wird nun ein Teil der Immobilie an einem Anbieter veräußert. Oftmals handelt es sich um 20 bis 50 Prozent des Kaufobjekts. Dank des Nießbrauchrechts genießen
Teilverkäufer ein lebenslanges und uneingeschränktes Wohn- und Nutzungsrecht und haben weiterhin die volle Entscheidungshoheit über Ihre Immobilie.
Etappen des Immobilien-Teilverkaufs:
- Angebotsanfrage
- Wertermittlung der Immobilie durch einen Gutachter
- Teilverkauf und Beurkundung beim Notar
- Überweisung der Kaufsumme
- Uneingeschränkte Nutzung der Immobilie und finanzielle Freiheit
Vorteile beim Immobilien-Teilverkauf
Heutzutage gibt es unzählige Möglichkeiten, um die eigene Rente im Alter aufzubessern. Warum sollten Sie also ausgerechnet auf den Immobilien-Teilverkauf zurückgreifen?
- Liquidität
- Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag
- Transaktionskosten werden vom Käufer übernommen
- Lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht
- Uneingeschränkte Entscheidungshoheit
- Von künftigen Wertzuwächsen profitieren
- Erben bekommen Erstankaufsrecht
- Späterer Gesamtverkauf möglich
Diese Variante des Immobilienverkaufs birgt allerdings auch Nachteile:
Die Besteuerung des Immobilien-Teilverkaufs
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Spekulationssteuer erhoben wird. Die Gewinne, die vom Finanzamt ins Visier genommen werden, sind private Veräußerungsgeschäfte. Eine Immobilie, die für 300.000 Euro gekauft wurde, deren tatsächlicher Wert sich allerdings auf 350.000 Euro beläuft, unterliegt der Spekulationssteuer. In diesem Beispiel würde der Veräußerungsgewinn bei 50.000 Euro liegen und dem Finanzamt zu Opfer fallen.
In der Regel wird die Spekulationssteuer allerdings kaum erhoben. Erfüllt der Eigentümer nämlich folgende Voraussetzung, müssen keine Abgaben geleistet werden:
- Nutzung der Immobilie seit mindestens drei Kalenderjahren durch den Eigentümer selbst
- Falls der Eigentümer die Immobilie nicht selbst bewohnt, entfällt die Steuer, wenn der Kaufzeitpunkt mindestens zehn Jahre in der Vergangenheit liegt