Das Erbe kann entweder über ein Testament oder einen Erbvertrag festgelegt werden. Umfragen zufolge nutzen diese Möglichkeiten jedoch gerade mal ein Viertel der Deutschen. Doch was passiert wenn der Nachlass nicht testiert ist? Wir klären auf, wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist.
Wenn ein Verstorbener weder Testament noch Erbvertrag hat, wird das Vermögen gemäß des gesetzlichen Erbfolge-Systems verteilt. Dieses System orientiert sich am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und ist in so genannte Ordnungen unterteilt.
So funktioniert das Erbfolge-System
Zuerst erben Verwandte der ersten Ordnung, das heißt Kinder, Enkel und Urenkel des Verstorbenen. Nur wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, geht das Vermögen an die Erben zweiter Ordnung. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers, die Geschwister und deren Nachkommen – also Nichten und Neffen. In der dritter Ordnung wird das Erbe dann an Großeltern oder eben Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen aufgeteilt. Grundsätzlich gibt es drei allgemeine Regeln:
Regel 1: Der Ehepartner erbt neben den Verwandten bevorzugt.
Regel 2: Wenn ein Erbberechtigter Verstorben ist, erben seine Abkömmlinge.
Regel 3: Ein Erbe der höheren Ordnung schließt alle Erben der weiteren Ordnungen aus.
Wie viel erbt der Ehepartner?
Wie viel der Ehepartner erbt, hängt vom Güterstand der Ehe ab: Handelt es sich um eine Gütertrennung oder eine Zugewinngemeinschaft?
Wurde ein Ehevertrag geschlossen und Gütertrennung vereinbart, erbt der Ehepartner, abhängig von Kinderanzahl, mindestens einen Viertel des Vermögens.
Ehepaare, die nichts anderes vereinbart haben, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall erbt der überlebende Partner die Hälfte des Erbes und der Rest wird auf die Kinder aufgeteilt.
Reicht die gesetzliche Erbfolge um eine reibungslose und gerechte Verteilung zu gewährleisten?
Nein! Ein Testament ist in den meisten Fällen nicht nur sinnvoll, sondern unentbehrlich. Die gesetzliche Erbfolge ist sehr allgemein gehalten und kann eine eindeutige Regelung durch ein Testament oder einen Erbvertrag keinesfalls ersetzen. Oft kommt es deshalb zu Konflikten unter den Erbenden.
Im Falle eines nicht vorhanden Testaments ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder Mediator zu wenden, um Unklarheiten bezüglich des Erbes zu klären.