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Eltern klagen ihren 30 Jahre alten Sohn aus dem Haus: Er will einfach nicht ausziehen

Eltern klagen ihren 30 Jahre alten Sohn aus dem Haus: Da hat es den Eltern gereicht. Weil nun Schluss ist mit Hotel Mama, haben die Eltern eines 30-jährigen Mannes ihn mithilfe des Gerichts aus dem Haus geklagt. Die Eltern hatten in der Vergangenheit bereits fünf schriftliche Aufforderungen an ihren Sohn gerichtet und ihm sogar mehr als 1000 Euro geboten, wenn er ausziehen würde. Aber er weigerte sich beharrlich. Nun hat das Oberste Gericht des Bezirks Onondaga im US-Bundesstaat New York entschieden, dass der Mann ausziehen muss.

Sechs Monate hatte der Mann vor Gericht als Kündigungsfrist gefordert. Der Richter, der mit dem jungen Mann verhandelte, bezeichnete das als „unerhört“. Der Richter setzte aber auch keine klare Frist für seinen Auszug. Der Mann beteiligte sich übrigens weder finanziell bei seinen Eltern, noch half er bei der Hausarbeit. Er argumentierte, dass eine „Wohnübereinkunft“ bestünde. Dass er sich finanziell beteiligen sollte oder bei der Hausarbeit helfen müsste, sei nie verlangt worden.

Medienberichten zufolge hat der 30-Jährige angekündigt, das Urteil anzufechten.

Nach deutschem Recht haben auch Eltern hierzulande das Recht, ihre erwachsenen Kinder aus dem Haus zu werfen. Bis zum 18. Lebensjahr sind Eltern verpflichtet, für das Kind zu sorgen. Danach ist die Verpflichtung beendet. Erwachsene Kinder haben deswegen auch keinen Anspruch darauf, weiterhin im Haus ihrer Eltern zu leben. Allerdings: Einfach so auf die Straße setzen geht nicht. Das Familiengericht kann das aber sehr wohl. Um sich durchzusetzen, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten, der die notwendigen Schritte beim Familiengericht einleitet.

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