A A A

Düsseldorfer Tabelle: Mehr Unterhalt für minderjährige Trennungskinder

Die Düsseldorfer Tabelle, die den Unterhalt für minderjährige Trennungskinder regelt, ist angepasst worden. Zum 1. Januar 2018 ändert sich die Tabelle. Während es für zahlreiche Kinder und deren alleinerziehenden Elternteil mehr gibt, schauen ein paar in die Röhre, weil es weniger Unterhalt gibt. Denn durch das Zusammenlegen von Verdienstklassen werden viele Unterhaltspflichtige in niedrigere Einkommensklassen rutschen und müssen damit weniger bezahlen.

Die gute Nachricht ist aber, dass die Unterhaltssätze je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat steigen. Aber da sich die Einkommensgruppen jedoch um 400 Euro verschieben, landen viele in der Hartz IV-Falle. Die erste Einkommensgruppe wird ab 2018 bis 1.900 Euro Nettoeinkommen betragen. Bis Ende 2017 war die Grenze noch bei 1.500 Euro.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis fünf Jahre beträgt ab 2018 348 Euro statt bisher 342 Euro. Kinder, die zwischen sechs und elf Jahre alt sind, bekommen 399 Euro statt bisher 393 Euro. Kinder, die zwischen zwölf und 17 Jahre alt sind, bekommen jetzt 467 Euro, vorher waren es 460 Euro.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sagte zur Änderung: „Das ist in jedem Fall eine deutliche Verschlechterung für diejenigen, die auf den Unterhalt angewiesen sind.“

„Zu massenhaften Absenkungen des Unterhalts wird es erfahrungsgemäß nicht kommen“, sagte Rechtsanwalt und Familienrechtler Jörn Hauß, Mitglied der Leitlinien-Kommission. Bei Veränderungen der Sätze von maximal fünf Prozent blieben die alten Beträge in Kraft, schreibt rp-online. Damit könne das Gros der Unterhaltsempfänger mit gleichbleibenden Summen rechnen.

Ebenfalls verändern sich die Bedarfskontrollbeträge. Das ist vergleichbar mit dem Selbstbehalt, aber  nicht das gleiche.

NettoeinkommenAlter: 0 – 5 Alter: 6 – 11 Alter: 12 – 17Alter: ab 18ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1.bis 1.900348399467527100880 / 1.080
2.1.901 - 2.300 3664194915541051.300
3.2.301 - 2.7003834395145801101.400
4.2.701 - 3.1004014595386071151.500
5.3.101 - 3.5004184795616331201.600
6.3.501 - 3.9004465115986751281.700
7.3.901 - 4.3004745436367171361.800
8.4.301 - 4.7005025756737591441.900
9.4.701 - 5.1005296077108021522.000
10.5.101 - 5.5005576397488441602.100
ab 5.501nach den Umständen des Falles
alle Beiträge in Euro

Artikel drucken

Artikel teilen

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten

Vorsicht!

Sie nutzen einen alten Browser!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser um diese Seite anzuzeigen.