Für die Angehörigen ist es ein Schock, wenn ein geliebtes Familienmitglied geht. Obwohl sie sich in größter Trauer befinden, müssen sie sich mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen. Zu den schwierigen Fragen gehört jedoch jene, die sich um die Wünsche der verstorbenen Person dreht. Hatte man zu Lebzeiten schon einmal das Gespräch? Welche Art der Bestattung würden Oma oder Opa wünschen? Die Bestattungsvorsorge hilft dabei, die notwendigen Schritte mit weniger Stress gehen zu können.
Welche Bestattung ist erwünscht – Angehörigen die Entscheidung abnehmen
Wer zu Lebzeiten nie mit seinen Verwandten über die gewünschte Bestattung gesprochen hat, steht im Todesfall vor einer großen Hürde. Die Feierlichkeiten sollen nach den Wünschen der verschiedenen Person durchgeführt werden, aber welche Wünsche gab es überhaupt? Es ist ein wichtiger (und entlastender) Schritt darüber zu sprechen, auf welche Art ein älterer Mensch gern beigesetzt werden möchte. In Deutschland ist die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung neben der klassischen Beisetzung die erste Wahl.
Die Wahl eines letzten Ruheortes kann auch gemeinsam mit den Angehörigen getroffen werden. Nicht nur die klassischen Friedhöfe stehen zur Wahl, ein Thema sind auch Seebestattungen oder die Beisetzung in einem Friedwald.
Weniger Kosten dank Bestattungsvorsorge – davon profitieren die Angehörigen
Verstirbt eine Person überraschend, ändert sich das ganze Leben. Jetzt heißt es Sonderurlaub beantragen, einen Bestatter suchen und die quälende Trauer zu bewältigen. Ist die Finanzierung der Bestattung nicht geregelt, kommen finanzielle Sorgen in vielen Fällen als i-Tüpfelchen obendrauf. Sie setzen sich aus Kreamationsgebühren, Friedhofskosten, Bestattereigenleistungen und gegebenenfalls Steinmetz-Gebühren zusammen. Festlichkeiten und besondere Wünsche kosten extra, am geliebten Angehörigen möchte im Falle des Todes natürlich niemand sparen.
Da in Deutschland die Pflicht zur Bestattung besteht, übernehmen die Kommunen bei Sozialleistungsempfängern die Kosten für die Beisetzung. In allen anderen Fällen sind die nächsten Angehörigen hierfür verantwortlich, unabhängig von ihrem Einkommen. Es besteht zwar die Möglichkeit eine Beihilfe zu beantragen, diese deckt aber höchstens das absolute Minimum ab.
Eine Sterbeversicherung wird angelegt, um das gesparte Geld nach dem eigenen Ableben an eine begünstigte Person auszukehren. Es muss sich hierbei nicht um die direkten Erben handeln, jede andere Person kann berücksichtigt werden. Alternativ ist ein Vorsorgevertrag mit dem Bestatter selbst. Hier wird ein Treuhandkonto eröffnet, auf dem die berechnete Summe für die Bestattung eingezahlt wird. Dieses Treuhandkonto ist nötig, falls der Bestatter insolvent wird. Das Geld wird dann nicht der Insolvenzmasse zugerechnet und geht nicht verloren.
Der Vorteil bei der Regelung über den Bestatter liegt darin, dass auch die gewünschten Szenarien bereits regelbar sind. So kann sich jede Person schon zu Lebzeiten aussuchen, auf welche Art sie beigesetzt werden möchte, in welchem Rahmen und sogar in welcher Urne. Es lohnt sich, diesen Weg nicht allein, sondern gemeinsam mit den Angehörigen zu gehen.