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Aufenthaltsbestimmungsrecht: Kann Enkelkind zu den Großeltern ziehen?

Ihr Enkel oder ihre Enkelin möchte gerne bei Ihnen wohnen, weil die Geschwister nerven oder das Verhältnis zu den Eltern gerade nicht das Beste ist. Geht das so einfach? Eigentlich schon, denn was hier zum Tragen kommt ist das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der Regel liegt das bei den Eltern. Darum müssen die einverstanden sein, wenn ihr Enkelkind in der Tat zu Ihnen ziehen möchte. Dennoch sollte dabei einiges beachtet werden.

Zunächst einmal: Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Sorge, definiert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Personensorge besagt, dass grundsätzlich erst einmal verheirateten Eltern die elterliche Sorge zusteht. Ferner unterscheidet es zwischen der Vermögens- und der Personensorge. Wird vom Aufenthaltsbestimmungsrecht gesprochen, ist damit ein Teil der Personensorge gemeint. Dieses beschreibt, dass die Eltern oder ein Elternteil über den gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnort des Kindes bestimmen darf. Auch wenn das Aufenthaltsrecht an die Großeltern übertragen wird, bedeutet das nicht, dass Sorgerecht automatisch an Oma und Opa übertragen wird. Das bleibt bei den Eltern. Es sei denn, auch das wird übertragen.

Was ist zu beachten, wenn das Kind zu den Großeltern zieht?

Erst einmal ist es sehr wichtig, dass die Eltern ihre Zustimmung geben und ggf. bei einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Großeltern übertragen wird. Es wird festgelegt, an welchem Ort und in welcher Wohnung das Kind dauernd oder auch übergangsweise leben darf. Zudem muss geklärt werden, welche Teilbereiche des Sorgerechtes die Großeltern erhalten. Eine schriftliche einvernehmliche Übertragung kann dabei genügen, diese kann jedoch jederzeit von den Eltern wieder aufgelöst werden. Der Wille des Kindes steht dabei immer im Vordergrund, das heißt der Wohnungswechsel muss auch der Wunsch des Kindes sein. Schließlich ist es im Interesse aller, dass sich das Kind wohl fühlt und ein gutes Verhältnis zu den Eltern gefördert wird. Daher ist es auch sehr wichtig, dass der Wohnungswechsel reibungslos und im Wohlwollen aller abläuft und keine Zankereien entstehen.

Wie geht es danach weiter?

Wenn die Aufenthaltsbestimmung auf die Großeltern übertragen worden ist, ist es erforderlich, dass es unter der neuen Wohnanschrift gemeldet wird. Für die Großeltern ist es von nun an wichtig, alle ihnen übertragenen Aufgaben der Personensorge zu übernehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dem Kind Kontinuität zu bieten sowie eine bestmögliche (schulische) Förderung. Das Verhältnis zu den Eltern sollte schließlich entspannt und nicht angespannt sein. Kommunikation und Austausch ist immer sehr wichtig, denn das Gefühl von Konkurrenz ist hierbei für niemanden gut. Ein Wohnungswechsel auf Probe-Zeit ist hier sicherlich für alle erstmal ein guter Anfang.

Übrigens: Wenn das Enkelkind bei den Großeltern lebt, können die das Kindergeld beantragen.

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