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Arztgespräch vor der Patientenverfügung? Nicht verpflichtend aber hilfreich!

Arztgespräch vor der Patientenverfügung

Eine Patientin liegt nach einem Narkoseunfall im Koma. Sie hatte eine Patientenverfügung gemacht. Dennoch sind sich die Angehörigen nicht einig über die lebensverlängernden Maßnahmen. Sollen sie eingestellt werden? Oder doch weitergeführt? Dieser Fall kam mir neulich auf einer Geburtstagsfeier zu Ohren. Und ich wurde gefragt, was man dort hätte tun können, um den Willen der Patientin wirklich zweifelsfrei bestimmen zu können. Ihren Hausarzt fragen, habe ich gesagt. Das wäre zumindest eine Chance, wenn die Betroffene ein Arztgespräch vor der Patientenverfügung geführt und sich dort seinen Rat eingeholt hätte.

Ein der Patientenverfügung vorangehendes Beratungsgespräch mit einem Arzt ist nicht vorgeschrieben. Es ist aber schon wegen der verschiedenen medizinischen Fragen im Zusammenhang mit der Verfügung sinnvoll. Selbst wenn die Vorlagen für Patientenverfügungen umfangreiche medizinische Erläuterungen zu den typischen Verfügungsinhalten enthalten, ist das individuelle Arzt-Patienten-Gespräch zu diesem Thema immer eine gute Ergänzung. Hinzu kommt, dass sich medizinische Erkenntnisse stets im Wandel befinden.

Am einfachsten ist es deshalb, wenn Sie der Patientenverfügung immer ein Beratungsgespräch mit einem Arzt Ihres Vertrauens vorausgehen lassen. Der Arzt kann dann im Zweifel bestätigen, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt einwilligungsfähig waren.

Gut zu wissen

Das Ganze wird allerdings nicht von Ihrer Krankenversicherung bezahlt. Sie müssen sich deshalb auf Kosten zwischen 25 Euro und 50 Euro einstellen, die Ihnen der Arzt in Rechnung stellt. Manche Ärzte verlangen sogar mehr. Fragen Sie vorher, was für das Beratungsgespräch berechnet wird, bevor Sie sich darauf einlassen. Sind Sie langjähriger, guter Patient, wird Ihr Arzt vielleicht sogar auf eine private Rechnungsstellung verzichten.

Ein ausführliches Arztgespräch zum Thema Patientenverfügung hat den weiteren Vorteil, dass der Arzt in Zweifelsfällen vom Betreuungsgericht angehört wird. Und: Haben Sie Ihre Patientenverfügung in gesunden Tagen verfasst, empfiehlt es sich, die Verfügung auf jeden Fall bei Ausbruch einer schweren Erkrankung noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls an die neue Situation anzupassen und mit Datum und Unterschrift zu aktualisieren. Auch dies am besten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Erfahrungsgemäß ändert sich in derartigen Fällen oft die Einstellung zu Krankheit und Tod.

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