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Änderungen ab Mai: Darauf müssen wir uns einstellen

Vom Datenschutz über den Rundfunkbeitrag bis hin zum Mindestlohn: Diesen Monat gibt es so einige neue Regelungen, die für uns alle relevant sein können. Welche Änderungen ab Mai in Kraft treten klären wir hier.

Datenschutz

Schon vor zwei Jahren hat die EU eine Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verabschiedet, ab dem 25. Mai ist diese jedoch erst überall in der Europäischen Union verbindlich, denn dann endet die Übergangsfrist.

Verbraucher erhalten damit ein Auskunftsrecht: Die Firmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Zudem können Verbraucher verlangen, dass ihre Daten (teilweise) gelöscht werden. Hierbei spricht man vom „Recht auf Vergessenwerden“. Für Anbieter sieht das Gesetz bei Nichtbefolgung drastische Strafen bis zu 20 Millionen Euro vor. Neben den Unternehmen selbst können auch mit der Datenverarbeitung beauftragte Firmen zur Verantwortung gezogen werden.

Eingeschränkt wird dieses Verbraucherschutzgesetz jedoch, wenn der Löschung der Daten Aufbewahrungspflichten der Unternehmen entgegenstehen.

Insgesamt sollen die Rechte der Verbraucher und somit die Pflichten der Firmen ausgeweitet werden, sodass die Nutzer mehr Bestimmung über ihre Daten haben. Sie werden jedoch nicht zu besserem Datenschutz verpflichtet: Ob man Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten oder ähnliches im Internet angibt, liegt immer noch an einem selbst.

Whatsapp ab 16 Jahren

Auch Whatsapp reagiert auf die neuen Datenschutzregelungen: Die Kommunikations-App setzt das Mindestalter auf 16 Jahre. Grund dafür ist, dass bei Nutzern unter 16 Jahren laut der neuen Verordnung die Zustimmung der Eltern zur Datenverarbeitung verlangt wird. Whatsapp-Nutzer werden demnach ab Mai in der App gefragt, ob sie älter als 16 sind. Ob das jüngere von der Nutzung abhält ist jedoch fraglich, denn eine strengere Kontrolle ist bisher nicht geplant.

Flugdaten-Speicherung

Während der Datenschutz im Internet strenger wird, sollen Flugdaten ab dem 25. Mai ans Bundeskriminalamt weitergeleitet werden. Alle erhobenen Einzeldaten der Reisenden werden dann an die Fluggastdatenzentralstelle des BKA’s übermittelt. Dazu zählen Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, vollständige Gepäckdaten, Zahlungsinformationen, Reiseverlauf, Informationen zu Mitreisenden und ggf. Angaben zum Reisebüro. Diese Daten werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf mit anderen europäischen Ländern ausgetauscht. Einen konkreten Anlass oder Grund zum Speichern der Informationen braucht es nicht.

Ziel dieser Regelung ist die Terrorismusbekämpfung und die Abwehr von anderen Gefahren und Verbrechen.

Rundfunkbeitrag

Am 7. Mai bekommt der Beitragsservice von ARD und ZDF neueste Daten von den Einwohnermeldeämtern zugeliefert. Rund fünf Jahre nach dem ersten Abgleich der Meldedaten und Beitragsszahlungen werden dann erneut diejenigen identifiziert, die einen Wohnsitz angemeldet haben, für den sie jedoch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird in einigen Branchen angehoben. Beispielsweise im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk liegt er ab dem 1. Mai bei 11,40 pro Stunde. Auch im Maler- und Lackiererhandwerk und bei Gerüstbauern steigen die Gehälter.

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